Infothek
Zurück zur ÜbersichtSteuerliche Änderungen durch das Bürokratieabbaugesetz III - Weniger Umsatzsteuervoranmeldungen für Firmengründer
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 dem dritten Bürokratieabbaugesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen den Bürgern, der Wirtschaft, sowie der Verwaltung zu Gute kommen. Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Gesetz sieht zahlreiche Steuervereinfachungen vor, u. a. für Firmengründer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen.
Auch die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird für Unternehmen vereinfacht. Es entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.